Gutachten

Immobilienbewertung:

Mit dem Ortstermin erfragen wir alle notwendigen Angaben bzw. beantragen einen aktuellen Grundbuchauszug oä.

Wir benötigen nachstehende Angaben:
-    Grund der Bewertung (Verkauf, Erbangelegenheit, Verrentung)
-    Angaben zum Objekt (Grundstück, Haus, Wohnfläche, Lage, Alter )
-    Angaben zu den Eigentümern (Alter)
-    Finanzielle Angaben zum Objekt (Grundschuld)
-    Lasten (Geh-,Fahr-und Leitungsrecht, Wohnrecht o.ä.)
-    Modernisierungszustand

Nach Beauftragung benötigen wir nachstehende Unterlagen:
-    Grundbuchauszug oder Vollmacht
-    Planunterlagen  (Grundrisse, Schnitte..)
-    Flurkarte vom Grundstück
-    Objektbeschreibungen
-    Mieterlisten (bei Mehrfamilienhäusern)
-    Handwerkerrechnungen bei Modernisierungen

Gesetzliche Grundlagen:
Das Verfahren zur Bewertung von Grundstücken und Immobilien erfolgt auf der Grundlage rechtlicher Vorschriften, erlassen durch Bund (BauGB §§ 192 ff, ImmoWertV ) und Länder (DVO zum BauGB, Technische Regeln z.B DIN 276/277) .
Der Verkehrswert wird  seit dem 01.07.2010 auf Grundlage  der neuen  Immobilienwertermittlungs-Verordnung (ImmoWertV) ermittelt. Die ImmowertV bestimmt mit der Definition des Anwendungsbereiches, der Ableitung erforderlicher Daten, sowie den 3 Wertermittlungsverfahren (siehe unten) wie Marktwertermittlungen durchzuführen sind
-    Ermittlung des Vergleichswertes (§ 15-16) z.B. Eigentumswohnungen, Grundstücke
-    Ermittlung des Ertragswertes (§17-20)        z.B.  vermietete Immobilien ( Wohnungen, Häuser)
-    Ermittlung des Sachwertes (§ 21 -23)          z.B.  Einfamilienhäuser
Dabei kann ein Verfahren, oder auch mehrere Verfahren herangezogen werden.

Die Bereitstellung von Vergleichspreisen, Bodenrichtwerten und Anpassungsfaktoren erfolgt dabei durch die  regionalen Gutachterausschüsse.
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